Weitere Entscheidung unten: LG Marburg, 18.01.2002

Rechtsprechung
   LG Münster, 06.03.2002 - 5 T 137/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31619
LG Münster, 06.03.2002 - 5 T 137/02 (https://dejure.org/2002,31619)
LG Münster, Entscheidung vom 06.03.2002 - 5 T 137/02 (https://dejure.org/2002,31619)
LG Münster, Entscheidung vom 06. März 2002 - 5 T 137/02 (https://dejure.org/2002,31619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    ZPO § 850f Abs. 2
    Uneingeschränkte Prüfungspflicht des Vollstreckungsgerichts bei Anträgen auf Herabsetzung des Pfändungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 470
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 22 Sa 63/07

    Pfändbarkeit der an die VBL abgeführten Arbeitnehmerbeiträge

    Aus diesen Gesichtspunkten heraus schließt sich die Berufungskammer der Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel in seinem Beschluss vom 09.12.2002, 5 T 137/02 an, das feststellt, dass die Arbeitnehmerbeiträge mit den Beiträgen an eine Ersatzkasse oder ein privates Krankenversicherungsunternehmen (§ 850 e Nr. 1 Satz 2 b ZPO) vergleichbar und deshalb bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen sind.
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 18.01.2002 - 3 T 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28042
LG Marburg, 18.01.2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
LG Marburg, Entscheidung vom 18.01.2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
LG Marburg, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 3 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 44/04

    Pflicht des Drittschuldners zur Beachtung des verlängerten Pfändungsschutzes ohne

    Nach Auffassung der Rechtsbeschwerde, die sich auf die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur beruft (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 1058; LG Marburg Rpfleger 2002, 470; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Koblenz JurBüro 1998, 47; LG Braunschweig NdsRpfl 1998, 150; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 3. Aufl. § 850k Rn. 19; Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 850i Rn. 51; Stöber, Forderungspfändung 13. Aufl. Rn. 1439i; Kasseler Kommentar/Seewald, SGB I § 55 Rn. 17), könne das Geldinstitut nicht verpflichtet werden, für die auf dem Konto eingegangenen laufenden Sozialleistungen die Pfändungsfreigrenze unabhängig von einer gerichtlichen Entscheidung zu beachten.

    Der Schuldner muß deshalb nach Ende der Schonfrist beim Vollstreckungsgericht im Wege der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses dahingehend erwirken, daß ihm der in § 55 Abs. 4 SGB I genannte Betrag bis zum nächsten Zahlungstermin pfandfrei belassen wird (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470 f; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Koblenz JurBüro 1998, 47; Zöller/Stöber, aaO § 850i Rn. 51; Stöber, Forderungspfändung aaO Rn. 1439i).

    Der dem Empfänger von Sozialleistungen zustehende Pfändungsschutz wird dadurch nicht unzumutbar erschwert (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470, 471).

    Wenn das Geldinstitut den pfandfreien Betrag selbst festzustellen hätte, müßten Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Pfändungsschutzes in einem Verfahren gegen das gleichzeitig vom Gläubiger und vom Schuldner bedrohte Geldinstitut ausgetragen werden (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 470, 471), obwohl dieses nur als Drittschuldner betroffen ist und dem Gläubiger sowie dem Schuldner neutral gegenüber steht.

  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3553/04

    Ausgestaltung der Bemessung der Höhe des monatlichen Elternbeitrags für den

    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden, vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 24 L 3353/04
    Der Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I führt zwar nicht dazu, dass die Vollstreckung insoweit von vornherein ins Leere geht, sondern muss vom Schuldner nach § 766 ZPO (analog) geltend gemacht werden (vgl. die h.M. zum Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO, etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 1999, 6 W 5/99 m.w.N.; LG Koblenz, a.a.O.; LG Marburg, Beschluss vom 18. Januar 2002, 3 T 79/01, Rpfleger 2002, 470).
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